ALLGEMEINE GESCHÄFTS- und BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN

des Schifffahrtsunternehmens ENGELSZELLER ARCHE/DONAUARCHE,

                                                                          -Betreiber: Kern Stefan, DE-94130 Obernzell
                                      Gesetzliche Vorschriften (Auszug), grundsätzlich deutsche(s) Recht und Vorschriften.

Die Steg-Anlage darf nur vorübergehend zum Ein- und Aussteigen benützt werden. Ein ständiger Aufenthalt auf der Steg-Anlage ist verboten!

Die Fahrgäste dürfen zum Ein- und Aussteigen nur die dazu bestimmten Ein- und Ausgänge, Lande-brücken, Stege, Zugänge und Treppen benützen. Fahrgäste dürfen erst ein- oder aussteigen, wenn der Schiffsführer oder sein Beauftragter die Erlaubnis hierzu erteilt hat. Die Fahrgäste müssen die Weisungen des Schiffsführers oder der beauftragten Personen befolgen. Fahrgäste und sonstige Benützer der Anlegestellen müssen sich so verhalten, dass sie die Sicherheit des Schiffs-Verkehrs nicht beeinträchtigen. Die Fahrgäste und sonstige Personen an Bord haben die/den Anweisungen des Schiffs-Führers bzw. des Schiffspersonals zu befolgen, die dieser/diese im Interesse der Sicherheit der Schifffahrt und von Personen sowie der Ordnung an Bord und auf Landungsplätzen erteilt.

Personen, von denen eine Gefährdung des Schifffahrtsbetriebes oder eine Belästigung der übrigen Fahrgäste zu befürchten ist, sind von der Beförderung auszuschließen.


Verhalten der Fahrgäste:
Den Fahrgästen ist insbesondere untersagt:
1. die Ausgangstüren bzw. Absperrvorrichtungen eigenmächtig zu öffnen,

2. sich ständig in den Gängen bzw. vor den Ausgängen aufzuhalten,

3. das Schiff zu verunreinigen, insbesondere durch Wegwerfen von Zigaretten und brennender Asche,

4. Gegenstände in die Donau zu werfen,

5. auf den Bänken zu stehen und auf den Tischen bzw. Schiff-Reling und Geländer zu sitzen bzw. zu stehen oder diese zu besteigen,

6. den Körper oder Teile davon durch oder über die Öffnungen der Schiff-Reling zu beugen oder zu stecken,

7. auf das Dach hinaufzusteigen oder die Scheuerleiste oder abgesperrte Teile des Schiffes zu begehen,

8. auf den Schiffen zu lärmen,  mitgebrachte elektrische Geräte, Rundfunkgeräte und dergleichen zu betreiben,

9. mitgebrachte Speisen und Getränke ohne Zustimmung des Schiffsführers bzw. des Schiffspersonals an Bord zu konsumieren.

10. Die Schiffs-Utensilien wie diverse Kopfbedeckungen, Hüte, Spaßbrillen, Haarreifen, Handinstrumente u. a. sind nicht im Fahrpreis inbegriffen! Bei Entwendung dieser Utensilien durch die Fahrgäste handelt es sich um Diebstahl und wird angezeigt! 

11. Personen, die bereits mit Trunkenheit behaftet einsteigen und durch deren unangebrachtem Benehmen usw., die übrigen Fahrgäste belästigen oder offenbar zur Last fallen würden, müssen aussteigen.


 

 Bei Fahrtende, nachdem die  Engelszeller Arche wieder fest mit der Anlegestelle vertaut ist, ist die Schifffahrt beendet, die Fahrgäste somit aufgefordert, den Schiffsbereich und die Anlegestelle in angemessenem Tempo  zu verlassen.

Der Reiseleiter einer Gesellschaftsreise bzw. die Aufsichtsperson einer Kinder- oder Jugendgruppe ist für seine Fahrtteilnehmer verantwortlich und hat dafür zu sorgen, dass seine Gruppe die Bestimmungen der gegenständlichen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen einhält. Dies gilt ebenso für Eltern, Erziehungsberechtigte oder Beleitpersonen von Kindern und Jugendlichen.

Das Schifffahrtsunternehmen ist berechtigt, von Personen die das Schiff oder Ausrüstungsgegenstände verunreinigen, schuldhaft beschädigen oder über Bord werfen, Reinigungs-, Instandsetzungs- bzw. Wiederbeschaffungskosten zu erheben.(u.a. z. B. Speigebühr bei vorsätzlicher Trunkenheit 50,-Euro p.P.)

Das Verteilen von Werbematerialien ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Schifffahrtsunternehmens gestattet. Es ist verboten, ohne entsprechende Genehmigung Waren auf den Schiffen anzubieten, zu verkaufen oder zu verschenken.

Ausschluss von der Beförderung:
Grundsätzlich besteht k e i n e Beförderungspflicht durch das Schifffahrtsunternehmen, im Besonderen von:

1. Personen, die den geforderten Fahrtpreis nicht bezahlen oder nicht bezahlt haben,

2. Personen, die bereits mit Trunkenheit behaftet einsteigen und durch deren unangebrachtem Benehmen usw., die übrigen Fahrgäste belästigen oder offenbar zur Last  fallen würden,

3. Kindern unter 6 Jahren ohne Begleitperson. Als Begleitperson kann ein Kind ab 12 Jahren fungieren.
4. Personen, die geladene Schusswaffen mit sich führen, ausgenommen Organe der öffentlichen Sicherheit,
5. Personen, welche die vorgeschriebene Ordnung nicht beachten oder die Anweisung des Schiffsführers oder seines Beauftragten nicht beachten oder die Anweisungen des Schiffsführers zur Aufrechterhaltung der Sicherheit oder Ordnung an Bord nicht Folge leisten.
Wird der Ausschließungsgrund erst unterwegs wahrgenommen, oder tritt er erst unterwegs ein, so hat der Fahrgast über Aufforderung des Schiffsführers bei der nächsten Anlegestelle das Schiff zu verlassen.
Wird dies durch den Fahrgast verweigert, so wird über Funk die nächstgelegene Sicherheit-Dienststelle verständigt und das Eintreffen der Sicherheitskräfte abgewartet.

Beförderung von Gepäck und Tieren:
Gegenstände, die der Fahrgast ohne Behinderung, Belästigung oder Gefährdung der Mit-Fahrgäste unter einem Sitzplatz unterbringen oder auf dem Schoss  halten kann, gelten als Handgepäck.
Sonstige Waren oder Gegenstände werden nicht befördert.
Ob Tiere mit befördert werden dürfen,  ist grundsätzlich nach vorheriger Rücksprache mit dem Betreiber abzuklären. Eine Beförderungspflicht besteht grundsätzlich nicht!

Verlorene und zurückgelassene Gegenstände:
Gefundene Gegenstände sind vom Finder dem Schiffspersonal zu übergeben. Das Schifffahrt-Unternehmen behandelt die abgelieferten Fundgegenstände nach den gesetzlichen Bestimmungen über das Finden verlorener oder zurückgelassener Sachen.

Haftung:
Grundsätzlich sind jegliche Schäden an Personen oder Sachen sofort dem Schiffsführer zu melden. Spätere Schadensmeldungen werden nicht anerkannt und somit wird keinerlei Schadensersatz geleistet.
Bei Tötung oder Verletzung von Fahrgästen haftet das Unternehmen für das schuldhafte Verhalten seines Personals nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Sonstiges:
Es besteht keine Beförderungspflicht durch das Schifffahrtsunternehmen.
Fahrten können ersatzlos wegen Hochwasser, Niedrigwasser, Sturm, Schlechtwetter, höherer Gewalt oder anderen Gründen ausfallen. Bei grenzüberschreitenden Fahrten müssen entsprechende Ausweispapiere vom Fahrgast mitgeführt werden.

Für Verspätungen, Fahrtausfälle und deren Folgen oder Folgekosten wird durch das Schifffahrt-Unternehmen nicht gehaftet.
Zahlungsmodalitäten:

Zahlungsbedingungen bar, vor Ort, in Euro,- betrifft alle zu leistenden Zahlungen vor oder während der Schifffahrt wie Fahrgelder, Speisen und Getränke. 
Die Kosten für das Konsumieren (Speisen und Getränke) an Bord sind bereits nach der Ausgabe/Entgegennahme des Fahrgastes beim Service-personal zu bezahlen bzw. vor dem Verlassen des Schiffes beim Berechtigen/Service-Personal zu entrichten. Schecks oder Kreditkarten und ähnliche Zahlungsmittel werden nicht angenommen.


Mindest-Teilnehmeranzahl:
Fahrten können zustande kommen, wenn die Mindest-Teilnehmeranzahl erreicht wird.

Verkleinert sich kurzfristig die Teilnehmer-Anzahl, so dass die Mindest-Teilnehmeranzahl unterschritten wird, ist es dem Betreiber überlassen, ob er die Fahrt trotzdem durchführt oder absagt. 

 

Rechtzeitige Mitteilung aktueller Personenstand:
Bitte die genaue Personenanzahl bis spät. 15 Tage vor Termin per E-Mail mitteilen, diese Personenanzahl ist dann auch verbindlich und mit dieser Personenanzahl wird abgerechnet. Erfolgt kein korrigierter Personenstand mehr, dann ist der max. reservierte Personenstand ab 14 Tage vorm Schifffahrt-Termin verbindlich!



Kostenlose Stornierung der Schifffahrt möglich 4 Wochen vor Terminantritt.

Stornogebühren werden fällig, wenn die Schifffahrt innerhalb von 28 Tagen vor Termin-Antritt abgesagt/bzw. ohne Kenntnis-Setzung nicht angetreten werden. Die Höhe der Stornogebühr richtet sich nach den Gegebenheiten der gebuchten Schifffahrt ( Dauer der Schifffahrt, Anzahl der Teilnehmer, gebuchte Leistung)

Gerichtsstand: Passau/Deutschland

Änderungsstand: 20.09.2019


Impressum | Datenschutz | Cookie-Richtlinie | Sitemap

Anmelden